Beispielberechnung der GFZ (Geschossflächenzahl)
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die maximal erlaubteGesamtfläche der Geschosse eines Gebäudes an. Für Bungalows mit nur einemGeschoss ist die GFZ oft identisch mit der GRZ. Auf einem 600 m² großenGrundstück mit einer GFZ von 0,3 dürfen insgesamt 180 m² Geschossflächeentstehen. Ein barrierefreier Bungalow von 120 m² Wohnfläche und 60 m²Nebennutzflächen ist eine ideale Lösung.